§ 1 Allgemeines
Die EuroWin24 GmbH, Eduard Klinger Straße 19, 3423 St. Andrä-Wördern - Austria, vertreten durch den Geschäftsführer Axel Glöckle (im folgenden " EuroWin24" genannt), vermittelt zu den nachstehenden Bedingungen die Zusammenführung von Spielinteressenten zu Spielgemeinschaften/Tippgemeinschaften und vermittelt anschließend die Spielangebote der Spielgemeinschaft gegenüber der Österreichischem Lotteriegesellschaft mbH (ÖLG) für das Spiel Lotto "6 aus 45" der ÖLG sowie "Euromillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 9" der europäischen Lotterieveranstalter unter Mitwirkung der ÖLG. Der Spielteilnehmer unterwirft sich den jeweils geltenden Spielbedingungen der ÖLG sowie den österreichischen Spielbedingungen des Euromillion Lotto. Der Spielteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Ziehung des Euromillionen Lottos in Paris/Frankreich unter Aufsicht der ÖLG durchgeführt wird.
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Verhältnisse der Spielteilnehmer zueinander, sowie der Spielgemeinschaft und der Spielteilnehmer zu EuroWin24.
Soweit diese Teilnahmebedingungen nicht etwas anderes festlegen gelten für die Spielverträge die jeweils gültigen Spielbedingungen für Lotto "6 aus 45", welche nach Bewilligung durch den Bundesminister für Finanzen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung verlautbart werden und an dem dieser Verlautbarung folgenden Tag in Kraft treten.
§ 2 Spielvertrag
1. Vertragsverhältnis
Die Spielteilnehmer bevollmächtigten EuroWin24, im Namen der jeweiligen Spielteilnehmer Spielgemeinschaften zu gründen, für diese Spielreihen zu entwickeln und sämtliche rechtsgeschäftlichen Handlungen vorzunehmen, die dem Spielgemeinschaftszweck dienen. EuroWin24wird insbesondere bevollmächtigt, den Spielvertrag für die Mitspieler/Spielgemeinschaften in deren Namen mit der ÖLG und/oder Euromillion Lotto abzuschließen, den Beitrag inkl. Spieleinsatz von den Spielteilnehmern einzuziehen und namens und in Vollmacht der Spielgemeinschaften an den jeweiligen Veranstalter weiterzuleiten. EuroWin24bezahlt für die Spielgemeinschaft den Spieleinsatz, die anfallenden Scheingebühren der ÖLG/Euromillion Lotto, sowie die Bearbeitungsgebühr und verwahrt die Spielscheine und –quittungen, sowie die Gewinne treuhänderisch. Der Spielvertrag kommt ausschließlich zwischen den Spielteilnehmern und der ÖLG bzw. Euromillion zustande
2. Auftragserteilung
Kommt der Vertrag durch direkten Abschluss unter Verwendung eines Fernkommunikationsmittels (Telefon/Internet) zwischen EuroWin24 und dem Spielteilnehmer zustande, so ist dieser ohne weitere schriftliche Bestätigung rechtsgültig. Dieser Vertrag kann ohne ausdrückliche Zustimmung von EuroWin24 nicht einseitig widerrufen werden. Gemäß § 5 f Konsumentenschutzgesetz steht dem Spielteilnehmer kein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht zu, da es sich um einen Vertrag der Wett- und Lotteriedienstleistung handelt.
3. Spielvertrag/Spielteilnahme
Der Spielteilnehmer erwirbt gemäß seinem Auftrag die dem Beitrag entsprechenden Anteile an einer Spielgemeinschaft. Die jeweils gespielten Anteile an einer Spielgemeinschaft, die Anzahl der Spielteilnehmer, die genaue Lottoart der Spielanteile erhält jeder Spielteilnehmer vor Beginn des jeweiligen Spielmonats mitgeteilt. Jede Spielgemeinschaft nimmt in jeder Spielrunde (Ziehungstage Sonntag und/oder Mittwoch sowie Freitag) im Namen und auf Rechnung aller Spielteilnehmer mit den von EuroWin24 erstellten Spielreihen an den jeweiligen Ausspielungen teil.
Im Hinblick auf die Teilnahme der Spielgemeinschaft an den Ausspielungen der ÖLG/Euromillion Lotto, handeln EuroWin24 bzw. deren Erfüllungsgehilfen nur als Vermittler im Rahmen des zwischen der Spielgemeinschaft und EuroWin24 bestehenden Vertragsverhältnisses.
EuroWin24 wird bei Vertragsschluss die jeweiligen Teilnahmebedingungen der ÖLG/Euromillion Lotto akzeptieren. EuroWin24 ist hierfür vom Spielteilnehmer ausdrücklich durch Zahlung des Spieleinsatzes bevollmächtigt. EuroWin24 ist zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen berechtigt, die zur Gründung der Spielgemeinschaft und Verfolgung des Spielgemeinschaftszwecks notwendig sind. EuroWin24 ist Empfangsvertreter für die Willenserklärungen für die anderen Spielteilnehmer der Spielgemeinschaft.
4. Beiträge/Teilnahme
Das Vertragsverhältnis zwischen EuroWin24 und dem Spielteilnehmer kommt mit rechtzeitiger und vollständiger Bezahlung der bestellten Anteile/Beiträge durch den Spielteilnehmer vor der 1. Ziehung des jeweiligen Spielmonats der ÖLG bzw. Euromillion Lotto zustande. Bezahlt der Spielteilnehmer die bestellten Anteile unvollständig oder nicht rechtzeitig, werden die Spielbeiträge zum nächsten Monat des Mitspiels angerechnet. Bezahlt der Spielteilnehmer nicht, entsteht kein Gewinnanspruch.
In jedem Beitrag zur Spielgemeinschaft des Produkts "EuroWin Power 200" sind der Spieleinsatz in Höhe von monatlich ca. 960,- € für Lotto 6 aus 45 sowie ca. 870,- € für EuroMillions, zuzüglich sämtlicher Kosten (Bearbeitungsgebühr, Spielreihen-/Systemerstellung, Porto, MwSt, EDV-Kosten) enthalten. Die genaue Höhe der Einsätze hängt von der Anzahl der Ziehungen ab, die bei Lotto zwischen 8 und 9 Ziehungen und bei EuroMillions zwischen 4 und 5 Ziehungen je Monat variieren. Ausdrücklich nicht enthalten sind vom Spielteilnehmer verursachte Mehrgebühren für nicht geleistete Beiträge zur Spielgemeinschaft, insbesondere etwaige Gebühren für Rücklastschriften, die zusätzlich anfallen und berechnet werden können.
5. EuroWin24 kann das Zustandekommen eines Spielvertrages zwischen der Spielgemeinschaft und der ÖLG und/oder Euromillion Lotto nicht gewährleisten. Sofern kein Spielvertrag zwischen der ÖLG bzw. Euromillion Lotto und der Spielgemeinschaft zustande kommt oder die ÖLG bzw. Euromillion Lotto vom Vertrag zurücktritt, werden bereits belastete Beiträge (Spieleinsatz/Bearbeitungsgebühr etc.) durch EuroWin24 erstattet. Weitergehenden Ersatz leistet EuroWin24 nicht.
6. SpielperiodeDie Spielgemeinschaften werden für die Dauer einer Spielperiode gegründet. Eine Spielperiode umfasst die Dauer von einem Monat. Nach Ablauf dieses Monats werden neue Spielgemeinschaften gegründet.
§ 3 Gewinnausschüttung
1. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt nach Aufteilung innerhalb der Spielgemeinschaft direkt durch EuroWin24 an den Spielteilnehmer in Höhe seiner jeweils gespielten und bezahlten Anteile/Beiträge an einer Spielgemeinschaft zu 100 % gemäß dem erteilten Auftrag. Die übermittelten Spielreihen dienen dem Spielteilnehmer zur Gewinnkontrolle, zusätzlich erhält der Spielteilnehmer monatlich eine Gewinnabrechnung. EuroWin24 wird vom Spielteilnehmer beauftragt, die Gewinne bzw. Spieleinsätze treuhänderisch bis zu deren Weiterleitung oder Auszahlung zu verwahren.
Der Spielteilnehmer hat das Recht, gegen die Gewinnübersicht Gewinnabrechnung innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerspruch einzulegen, andernfalls gilt diese als inhaltlich anerkannt. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt per Überweisung oder Übersendung eines Schecks an die zuletzt bekannt gegebene Adresse. Nicht zustellbare Gewinnansprüche werden sechs Monate treuhänderisch verwahrt. Nach Ablauf der sechs Monate erlischt der Gewinnanspruch.
2. Sollte der Spielteilnehmer während der ersten 3 bzw. 6 Monate der Vertragslaufzeit durch die Teilnahme an den Spielgemeinschaften keinen Gewinn erzielen (Garantiefall) erstattet ihm EuroWin24 sämtliche bezahlten Beiträge zurück. Die Geld-zurück-Garantie fällt ausschließlich - bei den Produkten EuroWin 120 sowie EuroWin 200 für die ersten 3 – bei den Produkten EuroWin 200XL und EuroWin Power200 für die ersten 6 ununterbrochen gespielten und vollständig bezahlten Monate der Spielteilnahme an. Der Garantiefall setzt weiter voraus, dass sich der Spielteilnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit vertragstreu verhalten hat. Die Geld-zurück-Garantie entfällt, wenn der Spielteilnehmer in Zahlungsverzug gerät oder abgebuchte Beträge widerrufen werden.Eine Erstattung sämtlicher vom Spielteilnehmer bezahlten Beiträge ist nur möglich, wenn der Spielteilnehmer EuroWin24 innerhalb von einem Monat nach Zugang der letzten Gewinnabrechnung nach Ablauf der ersten 3 bzw. 6 Monate schriftlich, per E-Mail oder Fax mitteilt, dass er keinen Gewinn erzielt hat. EuroWin24 behält sich vor, die Angaben des Spielteilnehmers zu überprüfen.
Eine Erstattung sämtlicher geleisteter Beiträge des Spielteilnehmers erfolgte Seitens EuroWin24 innerhalb von einem Monat nach schriftlicher Geltendmachung durch den Spielteilnehmer.
§ 4 Dauer der Spielteilnahme
1. Die Dauer der Spielteilnahme umfasst bei den Produkten EuroWin 120 und EuroWin 200 mindestens 3 Monate, bei den Produkten EuroWin 200XL und EuroWin Power200 mindestens 6 Monate. Danach verlängert sich die Spielteilnahme um jeweils einen weiteren Monat, d.h. jeweils eine weitere Spielperiode, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Monats schriftlich gekündigt wird.
2. Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ende eines Monats schriftlich gegenüber EuroWin24 zu erklären. Eine verspätet eingebrachte Kündigungserklärung wird erst an dem dem Monat der Kündigung folgenden Monatsletzten wirksam.
§ 5 Haftung
EuroWin24 steht gegenüber dem Spielteilnehmer bzw. der Spielgemeinschaften für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Treuhandschaft und Abrechnung der Gewinne ein und haftet für alle Schäden, die sie im Rahmen ihrer Dienstleistungen entsprechend dieser AGB schuldhaft verursacht hat. Im Übrigen haftet EuroWin24 für EuroWin24, ihre Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlicher Vertreter nur wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von EuroWin24 und/oder ihren Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden und vorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinnes auf das Zehnfache des Beitrages zur Spielgemeinschaft pro Spielmonat begrenzt.
§ 6 Datenschutz
1. EuroWin24 verpflichtet sich, alle ihr bekannt gewordenen persönlichen Daten von Spielteilnehmern vertraulich zu behandeln. EuroWin24 wahrt das Spielgeheimnis.
2. Der Spielteilnehmer ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten durch EuroWin24 oder verbundene Unternehmen unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Der Spielteilnehmer wurde ausdrücklich gem. § 5c Konsumentenschutzgesetz vor Vertragsabschluss über die in dieser gesetzlichen Bestimmung normierten Informations¬pflichten aufgeklärt. Er erklärt, dass ihm die in § 5c Konsumentenschutzgesetz genannten Informationen vor Vertragsabschluss erteilt wurden.
2. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Teilnahmebedingungen bleiben EuroWin24 vorbehalten. Der Spielteilnehmer anerkennt diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. EuroWin24 ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ergänzen oder zu ersetzen. Die Teilnahmebedingungen werden in der jeweils zum Zeitpunkt der Tippabgabe gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Der Spielteilnehmer erkennt sie erstmalig mit Zustandekommen des Spielvertrages und danach für jede Tippabgabe als verbindlich an.
3. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Es gilt ausschließlich das österreichische Recht, die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
6. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahme- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand April 2009